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Allgemeine Geschäftsbedingungen  
Präambel
1. Die Fima LeadTrader – Mario Szirniks (nachfolgend LeadTrader genannt), bietet unter der Internetadresse http://www.leadtrader.de eine Partnerprogrammplattform für die Abwicklung von Werbekampagnen auf Basis von Lead-Vergütungen an.
2. Diese Dienstleistungen können von Vertragspartnern als Programmanbieter (im folgenden Merchant genannt) und Programmteilnehmern (im Folgenden Affiliate genannt) in Anspruch genommen werden.
3. Die Teilnahme als Affiliate am Programmnetzwerk LeadTrader bleibt dabei ausschliesslich voll geschäftsfähigen, natürlichen und juristischen Personen vorbehalten. Die Teilnahme und in Anspruchnahme der Dienstleistungen von LeadTrader als Merchant bleibt dabei lediglich Gewerbetreibenden vorbehalten. Als Nachweis dient die Gewerbeanmeldung oder der betreffende Handelsregisterauszug, der am Tage der Anmeldung der Firma LeadTrader zugeleitet werden muss.
4. Die Fa. LeadTrader weist darauf hin, dass am Netzwerk LeadTrader registrierte Programmteilnehmer (Affiliates) keine Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind.
5. Die Firma LeadTrader erhält für seine Dienstleistung eine Vergütung entsprechend der aktuellen Preisauszeichnung. Diese Kosten werden durch die Programmanbieter getragen. Die Teilnahme für Affiliates ist in jedem Falle kostenfrei.
6. Diese AGB gelten als Grundlage für die Beziehung zwischen Programmanbieter und Programmteilnehmer im Rahmen der Dienstleistung und Nutzung der Plattform LeadTrader. Abweichende Absprachen, die zwischen Merchant und Affiliate getroffen werden, berühren das vertragliche Abkommen zwischen Vertragspartnern und der Firma LeadTrader nicht. Zwischen Affiliate, Merchant und der Dienstleisungsplattform LeadTrader gelten ausschliesslich diese AGB.
7. Mit der Anmeldung als Programmbetreiber oder Programmteilnehmer bei der Firma LeadTrader erkennt der Vertragspartner diese AGB als allein gültig und rechtsverbindlich für das Vertragsverhältnis an. Davon abweichende Bestimmungen in den AGB des Vertragspartners werden nicht Bestandteil der Vertragsbeziehung.
§1 Begriffsdefinition
1. Folgende Begriffsdefinitionen, die im Rahmen dieser AGB häufige Verwendung finden, werden nachfolgend genauer erklärt:
  a. Partnerprogramm
    Als Partnerprogramm wird eine Vertriebstechnik bezeichnet, die über die Ausbringung von Werbung im Internet realisiert wird. Der Partnerprogrammbetreiber (Merchant) definiert Vergütungsmodelle, Bewerbungsauflagen und stellt Werbemittel (siehe Punkt b) zur Verfügung, die von Programmteilnehmern (Affiliates) im Rahmen der Teilnahme genutzt werden können. Die technische Realisierung sowie Erfolgsüberwachung stellt einen Teil der Dienstleitung von LeadTrader dar.
  b. Werbemittel
    Als Werbemittel werden jegliche Arten von Anzeigen der Programmbetreiber bezeichnet, die im Rahmen der Partnerschaft von teilnehmenden Affiliates, zur Bewerbung des betreffenden Partnerprogramms zur Verfügung gestellt werden. Dabei handelt es sich um grafische Werbebanner oder auf Text basierende Werbeanzeigen. Die Firma LeadTrader regelt die dafür notwendige technische Abwicklung und registriert den Erfolg der Kampagnen, die Affiliates und Merchants statistisch und tagesaktuell zugänglich gemacht werden.
  c. Lead
    Als Lead wird eine bestimmte Bedingung des Programmbetreibers verstanden, die bei Erfüllung durch den Affiliate eine Vergütung in vorab definierter Höhe ausgelobt wird. Die Überwachung der Erfolgskriterien ist eine weitere Dienstleistung der Firma LeadTrader und Basis für eine tagesaktuelle Verdienstaufstellung (bei Affiliates) und Kampagenenkosten (bei Merchants).
  d. Werbekostenerstattung
    Die Werbekostenerstattung definiert die Vergütung der Affiliates durch erfolgreiche Teilnahme an Partnerprogrammen. Die Ermittlung des Erfolges und der daraus resultierenden Werbekostenerstattung erfolgt auf Grundlage der durch LeadTrader ermittelten Zahlen. Diese Ergebnisse können von Affiliate und Merchant gleichermaßen tagesaktuell eingesehen werden.
  e. Double OptIN-Verfahren
    Bezeichnet eine besondere Form des Anmeldeverfahrens beim Abonnieren von Newslettern im Internet. Dabei erfolgt im Anschluss an eine Anmeldung der Versand einer Bestätigungs-E-Mail. Der darin enthaltene personalisierte Link ermöglicht erst die schlussendliche Aufnahme des Neuabonnenten innerhalb eines Newsletterverteilers. Dieses Verfahren dient dem Verbraucherschutz und soll das unkontrollierte Weitergeben oder Verkaufen von E-Mail-Adressen erschweren. Das Double OptIn-Verfahren ist für Programmbetreiber Pflicht, deren Bedingungen im Rahmen des Partnerprogramms auf die Generierung von Neuabonnenten abzielen.
  f. Spam
    Versendung von E-Mails und Faxnachrichten, die ohne ausdrückliche Zustimmung des Adressaten erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass eine Bewerbung von Partnerprogrammen über das Ausbringen von „Spam“ in keiner Weise geduldet und mit Ausschluss des Programmteilnehmers geahndet wird.
§2 Allgemeines
1. Mit der Anmeldung des Vertragspartners bei LeadTrader werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an allen, auch zukünftigen, Partnerprogrammen einbezogen. Die derzeit aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LeadTrader.de sind unter der Domain http://www.leadtrader.de jederzeit einzusehen.
2. LeadTrader behält sich das uneingeschränkte Recht vor, diese Bedingungen jederzeit bedarfsgerecht zu ändern. Über Änderungen der Bedingungen für bestehende Vertragsverhältnisse werden die Vertragspartner so früh wie möglich informiert. Vertragspartner haben das Recht, innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widersprechen und vom Vertrag mit der Firma LeadTrader zurückzutreten. Nach Ablauf der Frist gilt das Vertragsverhältnis unter Einbeziehung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.
3. Für von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gilt das Schriftformerfordernis. Abweichende Regelungen und fallspezifische Absprachen gelten daher nur, soweit sie von LeadTrader schriftlich bestätigt wurden.
§3 Bestimmungen für Programmanbieter (Merchants)
1. Der Merchant bewirbt über Affiliates, die durch LeadTrader vermittelt werden, seine Angebote. Der Merchant zahlt den Affiliates dafür eine erfolgsabhängige Vergütung. Die Höhe der Vergütung, sowie daran geknüpfte Bedingungen seitens des Partnerprogrammbetreibers, werden durch den Merchant allein verantwortlich für jedes einzelne Programm festgelegt. Die jeweiligen Programmbedingungen sind auf der Homepage von LeadTrader unter der URL http://www.leadtrader.de zu finden. Darüber fällt für die Dienstleistungen von LeadTrader eine Gebühr an, die vom Programmbetreiber zu zahlen ist. Eine entsprechend aktuelle Preisliste finden Sie auf http://www.leadtrader.de.
2. Programmbetreiber definieren die Bedingungen der von ihnen betriebenen Partnerprogramme für jede Werbekampagne individuell fest und können diese jederzeit abändern. Der Rahmen, innerhalb dessen Änderungen zulässig sind, ergibt sich aus den einzelnen Programmbedingungen, die in der Programmliste auf http://www.LeadTrader.de veröffentlicht sind. Die Merchants sind verpflichtet, bei Änderungen der Programmbedingungen diese Änderungen LeadTrader unverzüglich mitzuteilen und alle betreffenden Affiliates umgehend zu informieren. Die Änderungen werden spätestens am darauf folgenden Werktag um 00:00 Uhr wirksam.
3. Die Zahlung der Werbekostenerstattung an die Affiliates erfolgt aus einem Guthaben-Konto bei LeadTrader. Dieses Konto ist jeweils im voraus und einzeln für jede Kampagne durch den Merchant aufzuladen. Die Mindessumme für Kontoaufladungen in diesem Bereich beträgt jeweils 500,00 Euro. Tagesaktuelle E-Mails von LeadTrader informieren über die jeweiligen Kontostände.
4. LeadTrader erfasst und protokolliert die generierten Leads im Sinne dieser Bedingungen und übermittelt die Abrechnung an den betreffenden Partnerprogrammbetreiber. Erhebt der Merchant keine Einwände gegen die Abrechnung, wird die Abrechnung gültig und zahlbar. Die Freigabe erfolgt im Statistikbereich des Merchants auf der Webseite von LeadTrader. Erst nach der Freigabe erfolgt die Vergütung der Affiliates entsprechend der erfassten Werbekostenerstattungen. Der Merchant hat innerhalb eines Bearbeitungszeitraums von 60 Tagen die übermittelte Abrechnung auszuwerten und generierte Leads auf der Plattform zu bearbeiten. Erhebt der Merchant innerhalb dieses Zeitraums keine Einwände, so gilt die Abrechnung nach dem Ablauf von 60 Tagen.
5. Nach Bestätigung der Leads durch den Merchant, werden entsprechende Vergütungen der Affiliates vorgenommen. Auf Grundlage der erzielten Gesamtvergütung ergibt sich die Dienstleistungsprovision für die Nutzung der Leadtrader Plattform. Der Merchant hat jederzeit für eine ausreichende Deckung auf seinem Guthabenkonto bei LeadTrader Sorge zu tragen. Sollte der Merchant sein Guthaben nicht innerhalb von 5 Tagen wieder in ausreichendem Maße aufladen, so werden die betreffenden Programme stillgelegt oder bei Bedarf dauerhaft beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle durch die Affiliates erzielten Leads weiterhin erfasst und dem Programmbetreiber in Rechnung gestellt. Der Merchant stellt LeadTrader von allen Ansprüchen frei, die seitens der Affiliates gegen LeadTrader aufgrund von Ansprüchen auf Werbekostenerstattung wegen erfolgreicher Lead-Generierung gerichtet werden.
6. Eine ausreichende Deckung des Kontos des Merchants definiert sich über die vom Merchant bestimmten Vergütungshöhen und erfolgt separat für jede Kampagne einzeln. Partnerprogramme benötigen eine Deckungsgrenze, die mindestens 75 % der noch nicht durch den Merchant freigegebenen Vergütungen zzgl. der an LeadTrader zu zahlenden Provision abdeckt. LeadTrader behält sich das Recht vor, die Deckungsgrenzen in jedem einzelnen Fall neu abzuwägen und anzupassen.
7. Guthaben der bei LeadTrader geführten Konten erzielen keinerlei Verzinsung.
8. LeadTrader stellt allen Merchants tagesaktuelle Statistiken zur Verfügung, die über erzielte Leads und damit verbundene Kosten transparent informieren. Diese Statistiken sind im Login-Bereich des Merchants auf http://www.leadtrader.de einzusehen. Eine Informationspflicht per E-Mail an den Merchant durch LeadTrader besteht zu keiner Zeit.
9. Der Merchant stellt LeadTrader bei Einrichtung der Kampagne Werbemittel als Hypertext, Werbebanner oder sonstige Codes zur Verfügung, die auf den Servern des Merchant gehostet werden. Der Merchant versichert, für die Verfügbarkeit der Werbemittel jederzeit Sorge zu tragen. Veränderungen der zur Verfügung gestellten Werbemittel und Codes durch die Affiliates sind nur nach Zustimmung des Merchant zulässig. Der Merchant hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung eines Werbemittels zu untersagen.
10. Angemeldet werden können nur Webseiten, deren Texte und Inhalte nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, sofern ein Hosting dieser Seiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stattfindet. LeadTrader behält sich das Recht vor, angemeldete Webseiten jederzeit ohne Angabe von Gründen auszuschließen.
11. LeadTrader übernimmt keine Haftung für die Inhalte von Webseiten teilnehmender Affiliates. Die Qualitätskontrolle liegt hier beim Merchant. Wir weisen darauf hin, dass jeder Teilnehmer einzeln für die Teilnahme am Partnerprogramm akzeptiert werden muss.
§4 Besondere Bestimmungen für Programmteilnehmer (Affiliates)
1. Der Affiliate bewirbt auf seiner Website Angebote des Merchants. Der Merchant zahlt dem Affiliate dafür eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung. Die Höhe dieser Erstattung, sowie die die Definition eines erfolgreichen Leads, ergibt sich aus den Bedingungen des jeweiligen Partnerprogramms und wird in der Programmbeschreibung auf LeadTrader.de jederzeit aktuell ausgegeben.
2. Die Merchants sind berechtigt, die Bedingungen der Partnerprogramme jederzeit zu ändern und alle Affiliates über den entsprechenden Änderungsgegenstand zu informieren. Werbekostenrelevante Änderungen werden betreffenden Affiliates unverzüglich per Email mitgeteilt und auf der Homepage www.LeadTrader.de bekannt gegeben. Änderungen des Bearbeitungszeitraumes bereits gestarteter Kampagnen werden in begründeten Einzelfällen durch LeadTrader.de ohne vorherige Zustimmung des Affiliate bewilligt.
3. Für die Teilnahme an einem Partnerprogramm bewirbt sich der Affiliate mit seinern Webseiten direkt bei LeadTrader.de. Wird die Bewerbung akzeptiert, erhält der Affiliate automatisch Zugriff auf alle, bei LeadTrader gestarteten Kampagnen. Eine zusätzliche Bewerbung für einzelne Kampagnen ist somit nicht mehr nötig, aber auch für Merchants im Bedarfsfalle nicht zu realisieren.
4. Angemeldet werden können nur Webseiten, die auf die bei Anmeldung angegebene Person registriert sind. Ein vollständiges Impressum ist für Webseiten, die in Deutschlang gehostet werden, unumgänglich. Webseiten, die im Ausland gehostet werden, bleiben von deutschen Restriktionen unberührt.
5. LeadTrader.de behält sich das Recht vor, teilnehmende Seiten auf Einhaltung dieser AGB zu überprüfen.
6. LeadTrader behält sich das Recht vor, Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten von einer Teilnahme der Dienstleistung auszuschließen. Kündigungen von laufenden Partnerschaften erfolgen in jedem Falle ohne eine Auszahlung eventuellen Restguthabens.
7. Die korrekte technische Einbindung von Werbemitteln liegt zu jeder Zeit in der Verantwortung des Affiliates. Nicht korrekt eingebaute Werbemittelcodes beeinträchtigen die Erfolgskontrolle. Etwaige nicht erfasste Leads können von LeadTrader zu keiner Zeit nachvergütet werden. Der Programmteilnehmer ist nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel und Werbecodes in irgendeiner Weise zu verändern. Weiterhin ist der Affiliate nicht berechtigt, die Werbeittel in irgendeiner Form zu verändert zu verwenden. Dem Affiliate ist es ferner nicht gestattet, die Werbemittel in E-Mails zu integrieren, deren Empfänger nicht ausdrücklich dem Erhalt der betreffenden E-Mail oder Mitgliedschaft der betreffenden Mailingliste zugestimmt haben (Spam). Besonderheiten der Bewerbung sind vorab immer im direkten Dialog mit dem Programmbetreiber zu klären und nur mit dessen Einverständniserklärung gültig. Bei Verstößen gegen diese Richtlinien ist LeadTrader berechtigt, die Teilnahme des Affiliate an der Partnerprogrammplattform mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Affiliate hat dabei keinen Anspruch auf Auszahlung eventuell vorhandenen Restguthabens.
8. Der Affiliate ist berechtigt, Werbemittel über seinen Adserver zur Auslieferung zu bringen. Auch ist es nach Absprache mit dem Programmbetreiber möglich, die Werbemittelcodes bedarfsgerecht zu ändern. Eine Beeinflussung der statistischen Aufgabe von LeadTrader darf dabei zu keiner Zeit entstehen. Etwaige Vergütungsansprüche, die aufgrund fehlerhaft eingesetzter Werbemittel zu Stande gekommen sind, können nicht akzeptiert werden.
9. Die Erfassung der generierten Leads und damit einhergehenden Vergütungen von Werbekostenerstattungen erfolgt ausschließlich über Leadtrader.de. Ein Anspruch auf Werbekostenerstattung gegen LeadTrader.de besteht nur im Falle einer ausreichenden Deckung des Merchant-Kontos der entsprechenden Kampagne. Andernfalls ist der Anspruch auf Werbekostenerstattung gegenüber LeadTrader.de ausgeschlossen. Der Anspruch auf Auszahlung von Werbekostenerstattung gegenüber LeadTrader.de ist ferner ausgeschlossen, soweit die entsprechende Vergütung vorab an den Merchant zurückerstattet wurde.
10. Die Auszahlung der Werbekostenerstattung an den Affiliate erfolgt automatisch, nachdem das Konto des Affiliates einen Betrag von 25 Euro aufweist. Guthaben auf den Konten bei LeadTrader.de unterliegen keiner Verzinsung. Sollte das Guthaben des Affiliate innerhalb von 5 Jahren seit der Programmteilnahme die Auszahlungsgrenze von 25 Euro nicht erreichen oder innerhalb von 3 Jahren seit der Anmeldung keine Veränderung des Kontostandes auftreten, wird das entsprechende Konto geschlossen. Ein Guthaben unterhalb der Grenze von 25 Euro wird dabei nicht ausbezahlt.
11. Der Affiliate verpflichtet sich ferner, alle relevanten Kontaktdaten, die für einen reibungslose Zusammenarbeit benötigt werden, auf dem aktuellen Stand zu halten. LeadTrader.de wird in unregelmäßigen Abständen plattformrelevante Informationen per E-Mail versenden.
§5 Manipulation
1. Als Manipulation wird grundsätzlich jeder Versuch gewertet, die Systeme und Sicherungsmechanismen von LeadTrader.de durch technische oder andere Mittel auszuhebeln. Dazu zählen insbesondere Veränderungen an Werbemittelcodes oder die Ausbringung von Werbung auf nicht autorisierten Webseiten. Ferner gilt als Manipulation, wenn unter Vorspielung falscher Tatsachen erfolgreiche Leadvermittlungen durchgeführt wurden und Abschlüsse durch Täuschung Dritter entstanden sind.
2. LeadTrader.de wird den betreffenden Programmteilnehmern umgehend über den Verdacht der Manipulation in Kenntnis setzen. LeadTrader.de behält sich das Recht vor, den betreffenden Affiliate bis zur Klärung der Verdachtsmomente zu sperren. Je nach Schwere des Vergehens ist eine Sperrung auch unmittelbar durch LeadTrader möglich. Eine Erklärungspflicht seitens LeadTrader besteht zu keiner Zeit. Eine Auszahlung etwaigen Restguthabens entfällt. Schadensansprüche des betreffenden Merchants gegenüber dem betreffenden Affiliate sind möglich und können in Zusammenarbeit mit LeadTrader abgestimmt werden.
3. LeadTrader.de behält es sich vor, gegen einen wegen Manipulationen gekündigten Affiliate rechtliche Schritte einzuleiten.
4. LeadTrader.de behält es sich ferner das Recht vor, bei nachgewiesener Manipulation eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro vom Affiliate einzufordern.
§6 Gewährleistung und Haftung
1. LeadTrader.de stellt seine Dienstleistung im Rahmen aktueller technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Zusicherung irgendeiner Art in Bezug auf die die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung der Dienstleistung von LeadTrader.de besteht zu keiner Zeit.
2. LeadTrader.de haftet lediglich für Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten oder aufgrund des Fehlens wesentlicher zugesicherter Eigenschaften des Vertragsgegenstandes. Ferner haftet LeadTrader.de nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei grob fahrlässigem Verhalten oder vorsätzlich verursachten Schäden.
3. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht haftet LeadTrader.de höchstens bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens, der sich anhand der durchschnittlichen monatlichen Werbekostenerstattung des Affiliate innerhalb der letzten 3 Monate bemisst.
4. LeadTrader.de haftet weiterhin nicht für Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass Werbemittelcodes der Merchants gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzten.
5. Der Merchant haftet gegenüber den an seinen Werbekampagnen teilnehmenden Affiliates und gegenüber LeadTrader.de für die von ihm zur Verfügung gestellte Werbung. Der Merchant stellt LeadTrader.de und die von LeadTrader.de vermittelten Affiliates von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die LeadTrader.de und/oder den Affiliates dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen den Merchant geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung des Merchants gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt oder verletzt hat.
6. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Hyperlinks die Inhalte des verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. LeadTrader.de verweist auf seinen Seiten mit Hyperlinks zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: LeadTrader.de erklärt ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte des gelinkten Seiten zu haben. Daher distanziert sich LeadTrader.de hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller auf dem Webauftritt von LeadTrader.de verlinkten Seiten und macht sich diese Inhalte ausdrücklich nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle in den Seiten vorhandenen Hyperlinks, ob angezeigt oder verborgen, und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Hyperlinks führen.
§7 Vertragsende und allgemeine Laufzeit
1. Auf der Grundlage dieser Bedingungen zwischen dem Vertragspartner und LeadTrader.de geschlossene Vereinbarungen gelten für unbestimmte Zeit.
2. Jeder Affiliate ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit LeadTrader.de jederzeit zu beenden. Etwaiges Restguthaben, welches unterhalb von 25 Euro liegt, kann dabei nicht zur Auszahlung gebracht werden und verfällt.
3. Die Kündigung der Teilnahme an einzelnen Partnerprogrammen ist nicht möglich. Die Kündigung der Zusammenarbeit mit LeadTrader.de ist jedem Affiliate jederzeit schriftlich per E-Mail möglich. Jede Kündigung ist gültig ab 00:00 Uhr des auf die Kündigung folgenden Werktags.
4. Jeder Merchant ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit LeadTrader.de jederzeit zu beenden. Beendet der Merchant die Zusammenarbeit mit Leadtrader.de, so wird sein Konto nach Abrechnung aller restlichen Vorgänge abgeschlossen und ein eventuelles Restguthaben an den Merchant in voller Höhe zurückerstattet.
5. Die Beendigung aller durch den Merchant angebotenen Partnerprogramme ist nicht gleichzusetzen mit der Kündigung der Zusammenarbeit mit Leadtrader.de. Diese muss separat und schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen.
6. Die Kündigung der Zusammenarbeit mit LeadTrader.de oder die Beendigung eines oder mehrerer der angebotenen Partnerprogramme ist für Merchants jederzeit möglich. Jede Kündigung und Programmbeendigung ist gültig ab 00:00 Uhr des Werktages an dem die Kündigung im Wissen von LeadTrader erfolgt ist. Ab diesem Zeitpunkt werden für einen Zeitraum von 10 Tagen noch alle erzielten Leads gezählt und zur Berechnung von Werbekostenerstattungen herangezogen.
§8 Datenschutz
1. LeadTrader.de richtet sich maßgeblich an Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich künftiger europäischer Datenschutzgesetze. Besonderer Fokus liegt dabei in der Wahrung des Datengeheimnisses.
2. LeadTrader.de erfasst, speichert und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit den Vertragspartnern.
§9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Diese Bedingungen und alle weiteren Vereinbarungen des Vertragspartners mit LeadTrader.de unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Fa. LeadTrader.
§10 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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